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Testament aufsetzen – darauf sollten Sie achten

7 Min.

Ein Testament aufzusetzen ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie für sich und Ihre Angehörigen treffen können. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wer was erbt, sondern auch um die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille respektiert wird. Im Folgenden erklären wir, wann es besonders sinnvoll ist, ein Testament zu verfassen und in welchen Fällen Sie zur Notarin bzw. zum Notar gehen sollten. Erfahren Sie außerdem, was Sie vererben können und wie die gesetzliche Erbfolge und steuerliche Fragen im Erbrecht geregelt sind. Unsere Tipps unterstützen Sie dabei, Ihr Testament nach Ihren Wünschen aufzusetzen, damit Sie sich bei der Gestaltung Ihres letzten Willens sicher fühlen.

Elisa Holzmann
Lifta Magazin Autorin

Mein letzter Wille: Wann und für wen ist ein Testament sinnvoll?

Das Aufsetzen eines Testaments ist dann sinnvoll, wenn Sie genaue Vorstellungen davon haben, wie Ihr Erbe nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Grundsätzlich ist es jedem Erwachsenen zu empfehlen, den Nachlass rechtzeitig in Form eines Testaments zu regeln – unabhängig von der Höhe des Erbes. Denn ohne Testament wird das Vermächtnis nach der gesetzlichen Erbfolge an die Erbinnen und Erben verteilt. Für einige Personengruppen ist es jedoch besonders von Vorteil, das Erbe noch zu Lebzeiten in einem Testament zu regeln. Hierzu zählen vor allem:

  • Unverheiratete Personen, die im Testament sicherstellen wollen, dass Ihr Vermächtnis an die Personen geht, die Sie für das Erbe vorsehen.
  • Eltern mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, um klare Anweisungen für die Verteilung des Erbes zu hinterlassen.
  • Menschen, die Teile ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke hinterlassen möchten.
  • Personen, die einzelne Menschen vom Erbe ausschließen oder eine Alleinerbin bzw. einen Alleinerben ernennen wollen.

Den Nachlass zu Lebzeiten regeln – diese rechtlichen Vorgaben gilt es beim Testament zu berücksichtigen

Damit ein selbst verfasstes Testament rechtskräftig ist, sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Als Erblasserin oder Erblasser müssen Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sein und lesen können.

Ein Testament müssen Sie immer handschriftlich verfassen – ein Ausdruck eines am Computer geschriebenen Textes reicht nicht aus. Mit einer Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ kennzeichnen Sie den Zweck des Dokuments eindeutig. Besonders wichtig ist außerdem, dass Sie alle Seiten des handschriftlichen Testaments eigenhändig unterschreiben und datieren (Tag, Monat, Jahr sowie Ortsangabe). Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie beim Verfassen des Testaments zudem darauf achten, die richtigen Rechtsbegriffe zu verwenden. Deshalb ist es häufig sinnvoll, ein handschriftlich verfasstes Testament von einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen.

Wann sollte ich für mein Testament zur Notarin bzw. zum Notar?

Testament aufsetzen: Notar mit Stempel

Für ein notarielles Testament erklärt die Erblasserin bzw. der Erblasser ihren oder seinen letzten Willen mündlich in einem Notariat. Dieser wird von der Notarin bzw. dem Notar protokolliert und das Testament muss abschließend nur noch unterschrieben werden. Dieses Vorgehen empfiehlt sich beispielsweise bei komplexen Familienstrukturen oder größeren Vermögen.

Übrigens: In Ihrem Testament können Sie eine Testamentsvollstreckerin bzw. einen Testamentsvollstrecker benennen. Diese Person ist laut Erbrecht dafür zuständig, den Willen der Erblasserin oder des Erblassers umzusetzen – das bedeutet, sie oder er verfügt über den Nachlass und verwaltet diesen.

Testament hinterlegen: wie und wo?

Wenn Sie Ihr Testament verfasst haben, ist es wichtig, das Dokument an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Ein handschriftliches Testament können Sie theoretisch zu Hause aufbewahren, dabei besteht allerdings die Gefahr, dass es nicht gefunden wird. Deutlich sicherer ist es hingegen, wenn Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht, also dem Amtsgericht, hinterlegen. Dort wird es unter Ihrem Namen registriert und Sie können jederzeit darauf zugreifen, falls Sie nachträglich Änderungen vornehmen wollen. Für die Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht fällt ein einmaliges Entgelt an. So stellen Sie jedoch sicher, dass Ihr letzter Wille gefunden und respektiert wird.

Bestimmung des Nachlasses – was kann vererbt werden?

Nach Ihrem Tod können Sie fast alles vererben, was Ihnen gehört. Vermögenswerte, die typischerweise vererbt werden, sind beispielsweise:

Testament aufsetzen: Frau hält kleines rotes Haus in Händen
  • Geldvermögen wie Bankguthaben, Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere
  • Immobilien und Grundstücke
  • persönliche Gegenstände wie Schmuck, Kunstgegenstände, Fahrzeuge etc.
  • Anteile an Unternehmen
  • digitale Vermögenswerte wie Online-Konten

In Ihrem Testament haben Sie zudem die Möglichkeit festzulegen, wer welche Vermögenswerte erben soll.

Testament aufsetzen – die gesetzliche Erbfolge und Steuern berücksichtigen

Testament aufsetzen: Rentner mit Rollator macht Spaziergang mit Enkelkind und Sohn

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland tritt dann ein, wenn kein Testament vorliegt. Sie regelt, dass das Erbe zunächst an die nächsten Verwandten, also an Kinder und Enkelkinder geht. Die Erbfolge ist hierarchisch aufgebaut und berücksichtigt entferntere Verwandte nur, wenn keine näheren Verwandten vorhanden sind.

Wenn die Erblasserin oder der Erblasser also weder Kinder noch Enkelkinder hatten, erben die Geschwister, Neffen und Nichten. Andersherum gilt: Hatte die verstorbene Person Kinder, dann erben entfernte Verwandte wie die Geschwister nichts.

Neben den Verwandten werden bei der gesetzlichen Erbfolge auch Ehepartnerinnen und Ehepartner berücksichtigt. War die verstorbene Person verheiratet, erbt die Witwe oder der Witwer ebenfalls.

Das Erbe ist für die Hinterbliebenen grundsätzlich steuerpflichtig. Die Erbschaftssteuer richtet sich dabei nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Vermögenswertes. Hinzu kommen Freibeträge. Dabei gilt: Je enger verwandt, desto höher der Freibetrag. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie für die eigenen Kinder gelten dementsprechend höhere Freibeträge als für Geschwister oder andere entfernte Verwandte. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die gesetzliche Erbfolge keine individuellen Wünsche berücksichtigt, sodass das Aufsetzen eines Testaments für eine gezielte Verteilung des Erbes nach den eigenen Vorstellungen unerlässlich ist.

Gut zu wissen:

Laut deutschem Erbrecht haben enge Verwandte, wie Kinder oder Ehepartnerinnen und -partner, in den meisten Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes – auch, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass bestimmte Personen, die durch das Testament der Erblasserin oder des Erblassers nicht oder nicht angemessen bedacht wurden, dennoch einen fairen Anteil des Erbes erhalten. In der Regel beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die Erbin oder der Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde.

Der Pflichtteilsanspruch kann jedoch nicht in jedem Fall geltend gemacht werden und ist an bestimmte Voraussetzungen und Fristen geknüpft. Daher ist es ratsam, sich bei Fragen zum Pflichtteil an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder einen Notar zu wenden, die auf Erbrecht spezialisiert sind.

Sonderfälle in der Erbfolge

Es gibt einige Situationen, die von der erbrechtlichen Norm abweichen. Dazu gehört beispielsweise die Enterbung einer Person, die laut gesetzlicher Erbfolge normalerweise erben würde. Dies bedarf einer ausdrücklichen Erwähnung im Testament. Das Berliner Testament ist eine Sonderform des Alleinerbes für Ehepaare: Nach dem Tod der Partnerin oder des Partners erhält die oder der Überlebende zunächst den gesamten Nachlass und erst nach dessen Ableben geht das Vermögen an die gemeinsamen Kinder über.

Ein weiterer Sonderfall ist, wenn Sie bestimmte Vermögenswerte an ausgewählte Personen vererben, ohne dass diese Erben des gesamten Nachlasses werden. In diesen Fällen bietet Ihnen ein Testament individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch sorgfältiger Überlegung und manchmal auch erbrechtlicher Beratung bedürfen.

Fazit

Indem Sie Ihren Nachlass rechtzeitig regeln, stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen auch über die gesetzliche Erbfolge hinaus Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird. Mit der richtigen Planung und der Hilfe von Expertinnen und Experten vermeiden Sie spätere Komplikationen wie Streitigkeiten unter den Erbinnen und Erben. Auch, wenn es nicht schön ist, sich mit dem eigenen Testament und dementsprechend mit dem eigenen Tod zu befassen, so ist es dennoch eine Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen, wenn Ihr letzter Wille noch zu Ihren Lebzeiten geregelt ist.

Haben Sie Ihr Testament bereits aufgesetzt? Auf welche Herausforderungen sind Sie dabei gestoßen? Teilen Sie Ihre Gedanken und Erfahrungen gerne mit uns in den Kommentaren.

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